Vollkosten für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz im Ausland CHF 55.50 pro Stunde
Zusätzlich zum Stundenansatz wird eine Wegpauschale von CHF 5.- pro Besuch verrechnet, jedoch maximal 1xpro Tag.
Für Einkäufe und Begleitung mit dem Auto werden pro gefahrenen Kilometer CHF 1.- in Rechnung gestellt.
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.
Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.
Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen gilt unabhängig vom Einkommen der Einheitstarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Dank Beiträgen aus der Spitexstiftung können die Tarifansätze auf diesem moderaten Niveau gehalten werden. Spendengelder an die Stiftung ermöglichen, dass dieses Angebot sowie die kostengünstige Lieferung der Mahlzeiten weiterhin aufrechterhalten werden kann.
Für nicht regelmässige, ungeplante Handreichungen verrechnen wir eine Pauschale von CHF 5.- zuzüglich einem Tarif von CHF 1.- pro Minute. In diesem Fall wird die effektiv benötigte Zeit in Minuten in Rechnung gestellt.